Diese Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Medien, die über die Mediendatenbank der Hansa Mineralbrunnen GmbH zur Verfügung gestellt oder in ihr bereitgehalten werden. Sämtliche Rechte an diesen Medien (nachfolgend „Medien“ genannt) – insbesondere Urheber- und Markenrechte – liegen bei:
Hansa Mineralbrunnen GmbH Halstenbeker Weg 98 25462 Rellingen
Nachfolgend auch „HMB“ genannt.
Die Nutzung der Medien ist ausschließlich unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen erlaubt.
Die Nutzung der Medien ist ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zulässig.
Die Nutzungslizenz wird auf unbestimmte Zeit gewährt. Sie kann jederzeit ohne Angabe von Gründen formlos und mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Für bestimmte Medien können abweichende Nutzungsregelungen gelten, etwa wenn HMB selbst nur eingeschränkte Nutzungsrechte besitzt. Solche Einschränkungen werden bei der Auswahl des entsprechenden Mediums kenntlich gemacht. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, diese Hinweise zu beachten. Diese speziellen Regelungen haben Vorrang gegenüber den allgemeinen Bedingungen.
Bei Verstoß gegen die inhaltlichen, geografischen oder zeitlichen Nutzungsbeschränkungen – einschließlich der besonderen Regelungen gemäß § 4 – erlischt das Nutzungsrecht sofort und automatisch. Alle Kopien der betroffenen Medien sind nach Wahl von HMB entweder zurückzugeben oder zu vernichten. HMB behält sich ausdrücklich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Für Verträge mit juristischen Personen ist Rellingen ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag.
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Klausel möglichst nahekommt.